Energieberatung kfW

Der Gesetzgeber hat zur Erreichung der Klimaziele gewisse Vorgaben bei der Sanierung von Wohnimmoblien in der Energieeinsparverordnung bestimmt und besteht auf deren Einhaltung.

Im Gegenzug gewährt er eine Unterstützung in Form von Zuschüssen und Darlehen, aber auch in Form von qualifizierter Beratung. Deshalb hat er für zwei Arten von Fachberatern eine Qualifikationsvorgabe erstellt und diese dann in der Zertifizierungsliste der Energieeffizienz Experten aufgenommen, in denen wir natürlich auch vertreten sind.

Ihr Vorteil ist eine nachweislich uneingeschränkte Neutralität und Fachkompetenz, um Sie umfassend und wirtschaftlich sinnvoll beraten zu können und ihnen den Zugang zu allen Förderprogrammen zu ermöglichen.

Als Sachverständiger für den Antrag und den Nachweis einzelner Sanierungsmaßnahmen der KFW Förderung oder für die Energieberatung der BAFA sind wir unerlässlich und werden durch den Gesetzgeber zu 50% gefördert.

Wir erstellen mit Ihnen zusammen eine genau auf ihr Haus und ihre Bedürfnisse zusammengestelle Detailberatung zur energetischen Sanierung und Sie entscheiden dann welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und umsetzbar sind.

Ob Zinsgünstiges Darlehen, Tilgungszuschuss, tilgungsfreie Anlaufzeit, Investitionzuschuss, wir beraten Sie und Sie profitieren von bis zu 15% Zuschuss.

 

Weitere Informationen und den Tilgungsrechner finde Sie auf der KfW Seite